Osteopathie Wiebke Gebauer

Honorar

Ihre Gesundheit ist es wert

Honorar & Erstattung einer osteopathischen Behandlung

Abrechnungsgrundlage für eine osteopathische Behandlung stellt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) dar. In meiner Praxis für Osteopathie in Köln liegt das Honorar in der Regel zwischen 100 – 150 Euro pro Behandlungstermin.

Gesetzliche Krankenversicherung

Manche gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen die Kosten für Osteopathie. Welche das sind und wie hoch der jeweilige Zuschuss ist, können Sie in der Liste der Krankenkassen des Osteokompass nachschauen. Für die Richtigkeit der dortigen Informationen wird allerdings keine Haftung übernommen. Idealerweise erkundigen Sie sich direkt dort, wo Sie aktuell versichert sind. Sollte Ihre Krankenversicherung eine osteopathische Behandlung subventionieren, benötigen Sie eine sog. “Empfehlung für Osteopathie”. Diese erhalten Sie von einem Arzt (Hausarzt, Gynäkologe, Orthopäde, Kieferorthopäde, Zahnarzt) auf einem Privatrezept. 

Private Krankenversicherung

​Private Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen für eine osteopathische Behandlung entweder ganz oder teilweise. Maßgeblich dafür ist, ob und in welcher Höhe der entsprechende Tarif (Voll- oder Zusatzversicherung) Leistungen von einem Osteopathen bzw. Heilpraktiker abdeckt. Ihre PKV kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

Selbstzahler

Unabhängig davon können Sie sich selbstverständlich zu jeder Zeit als Selbstzahler behandeln lassen.

Hinweis: Mein Honoraranspruch bleibt von der tatsächlichen Erstattung Ihrer Krankenversicherung unberührt. Termine, die unter 24 Stunden vorher abgesagt und nicht anderweitig belegt werden können, werden in voller Höhe berechnet.